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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Fassung vom 11.08.2013)

1. Allgemein

Für alle Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Cinzia Pedoni-Geiger (im folgenden Auftragnehmerin genannt) gelten nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden AGB genannt), soweit nicht hiervon abweichende Bedingungen von der Auftragnehmerin ausdrücklich anerkannt und akzeptiert wurden.

AGB des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt und akzeptiert wurden.

Die Anerkennung und Akzeptanz durch die Auftragnehmerin bedarf in beiden Fällen der Schriftform.

2. Auftragserteilung und -umfang

Aufträge können in elektronischer oder anderer Form erteilt werden. Sämtliche Aufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dem hohen Qualitätsstandard des Berufsstandes der ausgebildeten Dolmetscher und Übersetzer erledigt.

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Dritte zur Ausführung des Auftrages zu beauftragen. Dabei ist die Auftragnehmerin frei in ihrer Entscheidung, hat jedoch eine sorgfältige Auswahl zu treffen. Grundsätzlich besteht die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Kontakte zwischen dem Auftraggeber und den von der Auftragnehmerin beauftragten Dritten zur Erledigung des Auftrages – auch nach Erledigung eines Auftrages – sind nur mit schriftlichem Einverständnis durch die Auftragnehmerin zulässig. Dabei ist den Parteien untersagt, sich über Konditionen und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin auszutauschen. Der Auftraggeber darf nicht direkt die Dritten beauftragen oder über weitere Personen oder Organisationen beauftragen lassen und andererseits dürfen die Dritten nicht direkt oder über weitere Personen oder Organisationen Aufträge direkt für den Auftraggeber ausführen oder ausführen lassen.

Eine besondere Lieferform des erledigten Auftrages ist bei Auftragserteilung zu klären, ansonsten kann die Auftragnehmerin über die Lieferform frei entscheiden. Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, wird die Lieferung elektronisch und zwar mit gängiger Software erfolgen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber bei Auftragserteilung der Auftragnehmerin ein leserliches Dokument vorzulegen und den Auftrag genau zu definieren. Die Auftragnehmerin ist berechtigt vom Auftraggeber weitergehende Dokumentationen zu verlangen, insbesondere zwecks Vorbereitung zu einem Dolmetschtermin oder wenn eine spezielle firmenspezifische Terminologie gepflegt werden soll.

Der Auftraggeber hat die für eine termingerechte Ausführung notwendigen Unterlagen (z.B. Glossare, Abkürzungen etc.) rechtzeitig der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen. Vom Auftraggeber verursachte Verspätungen sind nicht von der Auftragnehmerin zu verantworten.

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin einen Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Fehlen eines Ansprechpartners ist eine etwaige Verspätung der Lieferung nicht durch die Auftragnehmerin zu vertreten.

4. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber gekannt gewordenen Informationen mit äußerster Sorgfalt zu behandeln und Stillschweigen zu bewahren.

Bedient sich die Auftragnehmerin Dritter zur Erledigung des Auftrages, so dürfen diesen die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

5. Widerruf

Wird ein Auftrag vom Auftraggeber widerrufen oder zeitlich zurückgestellt, so hat der Auftraggeber alle bis diesem Zeitpunkt entstanden Kosten der Auftragnehmerin zu ersetzen.

6. Lieferverzug

Ist die Lieferung der Leistung auf einen bestimmten Zeitpunkt terminiert, so kann der Auftraggeber aus einer nicht termingerechten Leistungserbringung nur dann Rechte herleiten, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Beruht die Nichtlieferung oder nicht termingerechte Lieferung auf unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des Dolmetschers oder Übersetzers oder sonstigen Betriebsstörungen, so ist die Auftragnehmerin entweder berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. In jedem Fall ist die Frist während des störenden Ereignisses gehemmt. Die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber das Vorliegen eines solchen störenden Ereignisses unmittelbar mit.

7. Mängelbeseitigung

Dem Auftraggeber steht das Recht auf Beseitigung berechtigter Mängel zu. Dieser Anspruch muss unter Angabe detaillierten Informationen geltend gemacht werden.

Der Auftragnehmerin steht eine angemessene Frist zur Beseitigung von berechtigten Mängeln zu.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Lieferzeitpunkt. Werden innerhalb dieser Frist der Auftragnehmerin keine Mängel mitgeteilt, so gilt die Lieferung als mängelfrei. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die Auftragnehmerin zu vertreten ist. Finanzielle Ersatzleistungen werden nur erbracht, wenn im Schadensfall die Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin leistet. Die Auftragnehmerin haftet nicht mit ihrem Privatvermögen. Für Mängel, die durch fehlerhafte oder fehlende Informationen seitens des Auftraggebers entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

9. Vergütung

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Vergütung für Übersetzungen berechnet sich pro Normzeile. Grundlage der Berechnung ist die Zielsprache. Bei entsprechender Vereinbarung kann auch nach Stunden abgerechnet werden. Bei Kleinaufträge wird eine Mindestpauschale und bei Eilaufträgen oder Wochenendaufträgen ein Zuschlag fällig.

Die Vergütung für Dolmetschen berechnet sich nach Stunden-, Halbtags- oder Tagessätzen. Reise-, Warte- und Pausenzeiten gelten als Dienstleistungszeit. Bei Stornierung eines erteilten Dolmetschauftrages innerhalb der letzten 7 Tage vor dem Einsatztermin werden 100% und zwischen dem 8. und 21. Tag 30% des Rechnungsbetrag fällig. Bei Rücknahme eines erteilten Auftrages zu einem noch früheren Zeitpunkt fallen für den Auftraggeber keinerlei Kosten an.

Die Vergütung für Sprachkurse richtet sich nach Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Reise-, Warte- und Pausenzeiten gelten als Dienstleistungszeit und sind ebenfalls mit dem üblichen Stundensatz zu berechnen. Sofern besondere Auslagen (Übernachtung, Spesen, Fahrtkosten, Fax, Telefon, etc.) entstehen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Bei einem Auftragswert von mindestens 1.500 Euro ist die Auftragnehmerin berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu verlangen, bei mehr als 5.000 Euro sogar 50%. In begründeten Fällen steht der Auftragnehmerin das Recht zu, vor der Übergabe der Leistung den vollen Rechnungsbetrag zu verlangen. Ist die Höhe des Honorars nicht ausdrücklich vereinbart worden, so wird eine nach Art, Umfang und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung fällig. Alle Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Die Vergütung wird 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 12,5 % pa. berechnet.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. In dieser Zeit steht dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht zu. Die Auftragnehmerin behält sich das Urheberrecht vor.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln treten an deren Stelle solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen, unter Würdigung der Interessen beider Parteien. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben die restlichen Teile dieser Vereinbarung uneingeschränkt gültig. Keinesfalls wird bei Ungültigkeit einzelner Klauseln die gesamte Vereinbarung nichtig.

12. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort an dem die Auftragnehmerin ansässig ist. Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Bei Streitigkeiten ist das Gericht zuständig, an dem die Auftragnehmerin ihren Geschäftssitz hat.

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